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Zwei Länder - eine gemeinsame Behörde

Das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven ist eine gemeinsame Behörde der Länder Niedersachsen und Bremen. Der Behörde obliegen im Bereich der Küstenfischerei alle Maßnahmen der Fischereiverwaltung und der Fischereiaufsicht nach den Bestimmungen der nationalen und internationalen Fischereivorschriften. Als Beispiele sind zu nennen: die Kontrolle der Netzmaschenöffnungsweiten, Fischlängen, Fangbegrenzungen für quotierte Fischarten. Aber auch die Kontrolle der sogenannten "Weserfischer" auf Erwerb des Erlaubnisscheins und Einhaltung der Art und Menge der erlaubten Fanggeräte gehören zu den Aufgaben des Staatlichen Fischereiamtes. Zwecks Ausübung der (Aufsichts-) Aufgaben gehören dem Amt jeweils eine Außenstelle in Bremerhaven, Cuxhaven und Norddeich an, denen jeweils ein Fischereiaufsichtsfahrzeug (Boot bzw. Schiff) zugeordnet ist. Zuständig für die Fischereiverwaltung und -aufsicht ist das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven zwischen Hamburg und der niederländischen Grenze.


Weitere Aufgaben des Staatlichen Fischereiamtes sind:


1. Abgleich der Logbuchscheine mit den Abrechnungen der Abnehmer

2. Förderung insbesondere von Modernisierungsmaßnahmen mit öffentlichen Mitteln (EU, Bund und Land Niedersachsen bzw. Bremen) für Fischereifahrzeuge der Haupterwerbsfischerei

3. Muschelfischereimanagement

4. Erteilung von Fischereikennzeichen für Haupt- und Nebenerwerbsfahrzeuge der Küsten- und Hochseefischerei

5. Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen ("Fischereikarten") für die Weser (bis zur Grenze der Stadt Bremen einschließlich der Hunte bis Huntebrück)

6. Förderung der Ausbildung zum Fischwirt

7. Fachliche Stellungnahmen zu fischereilichen bzw. fischereibiologischen Maßnahmen bzw. bei Vorhaben, die Auswirkungen auf die Fischerei haben könnten



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