Fördermaßnahmen nach der Brexit–Anpassungsreserve (BAR) in Niedersachsen
Die Richtlinien der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) bieten die Möglichkeit, Fischereiunternehmen gezielt in der Phase der Umstrukturierung und Anpassung an die Situation nach dem Brexit zu unterstützen. Die Fördermaßnahmen werden im Jahr 2023 angeboten.
Über die Richtlinie „Förderung von Vermarktungs-, Investitions- und Anpassungsmaßnahmen sowie von Abfindungen im Fischereisektor“ können beispielsweise Maßnahmen zur Umstellung der Fischverarbeitung, wie Ausgaben für neue Produktionsanlagen oder Umbaumaßnahmen, Maßnahmen zur Umstellung der Fischvermarktung, wie der Ausbau oder die Verbesserung der Direktvermarktung und die Erschließung neuer Märkte oder Investitionsmaßnahmen auf Fischereifahrzeugen sowie Abfindungen für Brexit-bedingte Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beantragt werden.
Die Richtlinie zur Förderung der Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor im Rahmen der Umsetzung der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) betrifft die Förderung von Ausgaben für die vorübergehende und endgültige Einstellung der Fangtätigkeit mit Kausalität der negativen Folgen des Brexit.
Weitere Informationen sowie erforderliche Antragsformulare finden Sie unter der nachfolgenden Adresse:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/fischerei_eu_forderung_emff/fordermassnahmen-nach-der-brexit-anpassungsreserve-bar-in-niedersachsen-222419.html“