Erneute Fördermaßnahme mit Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereibetriebe wegen der Ukrainekrise
„Auch im Jahr 2023 können Fischereiunternehmen wegen der anhaltenden Ukrainekrise Kleinbeihilfen beantragen. Die „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2023“ wird laut BMEL am 31. Mai um 15:00 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird sie ab dem 1. Juni in Kraft treten und die Fischereiunternehmen können Anträge auf die Zuschüsse stellen.
Die Unterlagen sowie ein Informationsblatt mit Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags werden spätestens ab dem 1. Juni auch auf der Internetseite der BLE (www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei) zu finden sein.
Des Weiteren können Rückfragen über die Hotline (0228/ 6845-3133) und/oder die E-Mail-Adresse ( kleinbeihilfe-fischerei-2023@ble.de ) gestellt werden, um eventuelle Fragen rund um diese Unterstützungsmaßnahme zu beantworten.“
kleinbeihilfe-fischerei@ble.de