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Vollmacht für die Ausstellung eines Erlaubnisscheins


Sie können sich bei der Ausstellung des Erlaubnisscheins durch eine Bevollmächtigte / einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht vorlegt wird. Zusätzlich dazu muss der Personalausweis oder der Reisepass der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers (in Kopie) und der / des Bevollmächtigten vorgelegt werden.


Vordruck Vollmacht:

 

Ansprechpartnerin

Ulrike Augurzky
Telefon: 0471/97254-23
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven

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