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Antrag auf Registrierung als Erstvermarktungseinrichtung

„Erstkäufer, die Fischereierzeugnisse von einem Fischereifahrzeug erwerben, müssen sich gemäß Artikel 59 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 1224/2009 (KontrollVO) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) registrieren und in die nationale Datenbank für Erstkäufer aufgenommen werden. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie hier zum Download. Bitte senden Sie den vollständig und unterschriebenen Antrag an poststelle@sfa.niedersachsen.de . Die Weiterleitung des Antrags an die BLE erfolgt durch das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven.“

 

Ansprechpartner:

Frau
Sarah Ringel
Fischkai 35
27572 Bremerhaven
Telefon: 0471/97254-21
E-Mail: sarah.ringel@sfa.niedersachsen.de

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