Niedersachsen klar Logo

Wichtige Änderungen ab 2026


Gemäß NKüFischO zulässige Fanggeräte        


Große Fischereikarte (ausschließlich Erwerbsfischerei)


Mittlere Fischereikarte mit folgenden Fanggeräten:

– 4 Garnreusen mit einer Bügelhöhe bis 50 cm und Leitnetzen bis 5 m Länge oder

– 4 Reusen oder

– 4 Körbe oder

– 4 Fischfallen oder

– 3 Handangeln und 1 Senke bis 1 qm."


Kleine Fischereikarte mit folgenden Fanggeräten:

3 Handangeln und 1 Senke bis 1 qm.


Fischereikarte für Schülerinnen und Schüler (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr); nach dem vollendeten 16. Lebensjahr ist eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen.

Folgende Fanggeräte:

3 Handangeln und 1 Senke bis 1 qm.

Monatskarte mit folgenden Fanggeräten:

3 Handangeln und 1 Senke bis 1 qm.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die "Weserkarte" online zu bestellen.


Beachten Sie, dass die Freizeitfischerei auf Aal gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2026/249 i.V.m. § 5 NKüFischO in der Zeit vom 01. Januar 2026 bis zum 31. März 2027 in der gesamten Unterweser bis zur Landesgrenze zu Bremen verboten ist.


Das Team des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven

Ansprechpartnerin

Nicola Freier
Telefon: 0471/97254-11
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln