Ansprechpartnerin
Nicola Freier
Telefon: 0471/97254-11
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven
Wichtige Änderungen ab 2026
Gemäß NKüFischO zulässige Fanggeräte
Große Fischereikarte (ausschließlich Erwerbsfischerei)
Mittlere Fischereikarte mit folgenden Fanggeräten:
– 4 Garnreusen mit einer Bügelhöhe bis 50 cm und Leitnetzen bis 5 m Länge oder
– 4 Reusen oder
– 4 Körbe oder
– 4 Fischfallen oder
– 3 Handangeln und 1 Senke bis 1 qm."
Kleine Fischereikarte mit folgenden Fanggeräten:
3 Handangeln und 1 Senke bis 1 qm.
Fischereikarte für Schülerinnen und Schüler (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr); nach dem vollendeten 16. Lebensjahr ist eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen.
Folgende Fanggeräte:
3 Handangeln und 1 Senke bis 1 qm.
Monatskarte mit folgenden Fanggeräten:
3 Handangeln und 1 Senke bis 1 qm.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die "Weserkarte" online zu bestellen.
Beachten Sie, dass die Freizeitfischerei auf Aal gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2026/249 i.V.m. § 5 NKüFischO in der Zeit vom 01. Januar 2026 bis zum 31. März 2027 in der gesamten Unterweser bis zur Landesgrenze zu Bremen verboten ist.
Das Team des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven

