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Wichtige Änderungen ab 2022


Änderung der Höhe der Gebühren:

Die Entgeltordnung des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven für Fischereierlaubnisse zum Fischfang in der Weser wurde mit Wirkung zum 01.01.2021 angepasst.

Es gelten nun folgende Gebühren:

Große Karte: 100,-- €

Mittlere Karte: 60,--€

Kleine Karte: 40,-- €

Schülerkarte: 15,-- € (bis 16 Jahre, danach nur mit Schulbescheinigung)

Gastkarte: 20,-- € (Gültigkeitsdauer: einen Monat)

Änderungen bei der Antragstellung:

Jeder Antragsteller hat neben dem Prüfungsnachweis auch die Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses vorzulegen (per E-Mail oder per Post).

Erfolgt die Beantragung nicht selbst, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

Änderungen der Bedingungen:

Alle Karten:

Es darf je Karte eine Senke von 1 qm Größe eingesetzt werden.

Fangbeschränkung von Wolfsbarsch auf 2 Fische pro Tag und 42 cm Mindestmaß.

Mittlere Karte:

Es dürfen nur noch 4 Garnreusen bis 50 cm Bügelhöhe eingesetzt werden.

Mittlere und Große Karte:

Reusen bis 50 cm Bügelhöhe müssen in der Weser kein Quadratmaschennetztuch zum Schutz von Salmoniden mehr aufweisen, jedoch gibt es Vorgaben zu den Vornetzen und Leitgarnen.

Fanggeräte dürfen aufgrund der Aal- und Salmonidenschonzeiten nur noch vom 01.03. bis 31.10. aufgestellt werden.

Ansprechpartnerin

Nicola Freier
Telefon: 0471/97254-11
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven

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