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Das zeitweise Fangverbot zum Schutz des Europäischen Aals

Hinweis: Derzeit ist die Freizeitfischerei auf Aal gem. Art. 14 Abs. der VO (EU) 2026/249 i.V.m. §5 NKüFischO und Anlage 1 Nds. FischG in den Küstengewässern ganzjährig untersagt.


VERORDNUNG EU 2026-249 DES RATES.pdf



Amtsblatt der Europäischen Union, 2026
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