Ansprechpartnerin
Nicola Freier
Telefon: 0471/97254-11
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven
Die zulässigen Fanggeräte
Die zulässigen Fanggeräte sind abhängig von der Art Ihres Fischereierlaubnisscheins. Je nach Art Ihres Erlaubnisscheins variieren also auch die zulässigen Fanggeräte.
Die folgenden Fanggeräte sind für jede Art Ihres Erlaubnisscheins zulässig: 5 Handangeln,1 Podder (Piere), 1 Senke bis 1 qm
Für die Mittlere Karte sind zusätzlich zulässig: 4 Garnreusen, Bügelhöhe bis 50 cm
Für die Große Karte sind zusätzlich zulässig: 20 Aalreusen (Kunststoffkörbe) oder 10 Garnreusen, Bügelhöhe bis 50 cm, oder 5 Garnreusen, Bügelhöhe mehr als 50 cm, 1 Hamen mit max. 2 m Kantenlänge, Baumkurren für den Krabbenfang in der Hobbyfischerei nur bei Bootslänge unter 8 m, Baumkurrenlänge max. 3 m bei einer Kurre, 4 m gesamt bei mehreren Kurren