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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen übernimmt zum 01.03.2025 die Funktion einer zwischengeschalteten Stelle für Vorhaben der Priorität 1 „Förderung der Küsten- und Hochseefischerei“ und der Priorität 2/SZ 2.2 "Förderung der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen " gemäß Anhang II der VO (EU) Nr. 2021/1139.

Ab dem 01.03.2025 erfolgen die Antragsstellung sowie das sich anschließende Verwaltungsverfahren ausschließlich bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/42564_Kuesten-_und_Hochseefischerei


Bitte stellen Sie ab diesem Zeitpunkt Ihre Anträge ausschließlich bei der

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Förderung
Wunstorfer Landstr. 11
30453 Hannover


Ansprechpartnerin:

Silke Emmel
Fischereiförderung, Fördermaßnahmen EMFF/EMFAF,
Tel.: 0511 3665-1478
Fax: 0511 3665-0
E-Mail: silke.emmel@lwk-niedersachsen.de
Internet: https://www.lwk-niedersachsen.de/

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) unterstützt die Meeres- und Fischereipolitik der EU für den Zeitraum 2021 - 2027.

Es handelt sich um einen der fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die einander ergänzen und die europäische Wirtschaft durch Wachstum und Beschäftigung ankurbeln sollen.





Der Fonds

  • hilft Fischern bei der Erhöhung der Nachhaltigkeit ihrer Fischerei,
  • unterstützt Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten,
  • finanziert Projekte, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität an den europäischen Küsten verbessern,
  • bildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)
  • fördert eine ökologisch nachhaltige, Ressourcen schonende, innovative, wettbewerbsfähige und wissensbasierte Fischerei und Aquakultur,
  • unterstützt die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik durch Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Datengrundlage sowie durch Begleitung, Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften,
  • steigert die Beschäftigung und den territorialen Zusammenhalt in den von der Fischerei und der Aquakultur abhängigen Regionen an der Küste und im Binnenland,
  • fördert die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.

Rechtsgrundlagen

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