Fördermöglichkeiten für Waagen und Wiegesysteme
Was wird gefördert?
Die Beschaffung neuer Waagen / Wiegesysteme zur Erfüllung der Vorgaben von Artikel 60 der Verordnung (EG) 1224/2009 (Fischereikontroll-Verordnung).
Förderfähig sind Waagen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt.
Rechtliche Grundlage für die Förderung ist Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1139 (EMFAF-Verordnung). Die Förderung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des spezifischen Ziels 1.4 des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
(EMFAF) – Förderung einer wirksamen Fischereiaufsicht und Durchsetzung der
Fischereivorschriften, einschließlich der Bekämpfung der IUU-Fischerei, und zuverlässiger Daten im Interesse einer wissensbasierten Beschlussfassung.
Wer ist antragsberechtigt?
• Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei
- die im Haupterwerb geführt werden,
- einen Geschäftsbetrieb in Niedersachsen unterhalten und
- Mitglied in einer anerkannten Erzeugerorganisation sind.
- Antragstellende Unternehmen müssen das Merkmal eines KMU i. S. der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (ABl. EU Nr. L 124 S. 36) erfüllen.
- Mit dem Fischereifahrzeug, auf dem die Investition umgesetzt wird, muss in den beiden Jahren vor der Antragstellung an mindestens 60 Tagen Fischereitätigkeit auf See ausgeübt worden sein.
• anerkannte Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und
Zusammenschlüsse von Fischerinnen und Fischern mit Sitz in Niedersachsen.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Zuständig für die Förderung ist das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven. Für weitere Informationen - auch hinsichtlich der erforderlichen Eigenschaften der neuen Waagen / Wiegesysteme -
wenden Sie sich an:
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Sarah Ringel
Fischkai 35
27572 Bremerhaven
Telefon: 0471/97254-21
E-Mail: sarah.ringel@sfa.niedersachsen.de
Welche Antragsfristen sind zu beachten?
Eine Antragstellung ist möglich bis zum 30.06.2025.
Antragsvordrucke können sind auf der Homepage des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven hinterlegt und können heruntergeladen werden:
https://fischereiamt.niedersachsen.de/startseite/forderung/forderung_neuer_waagen_und_wiegesysteme/
Hinweis: Die Förderung neuer Waagen / Wiegesysteme ist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, ab dem die entsprechenden Anforderungen der Kontrollverordnung verpflichtend umzusetzen sind. Die neuen Vorgaben für das Wiegen greifen gemäß geänderter Kontrollverordnung ab dem 10. Januar 2026. Eine geförderte Beschaffung ist zwingend vorher umzusetzen.
Welche Kosten sind förderfähig und wie hoch ist die Förderung?
Unabhängig von der Art des Antragstellers beträgt der Fördersatz bei positiver
Antragsprüfung 85 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des EMFAF sowie nationalen Kofinanzierungsmitteln des Bundes oder des Landes Niedersachsen.
Welche Förderrichtlinien sind zu beachten?
Die Förderung richtet sich nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Küsten- und Hochseefischerei vom 25.01.2023 und der Richtlinie des Bundes zur Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS.BMEL).