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Bedingungen, Informationen, Vollmacht, Fangmeldung


Bedingungen und Informationen für die Fischereikarten (Weser und Hunte):

 

 

Vorschriften und Informationen zur Aalfischerei in der Weser und Hunte (Stand 20.12.2022)


Vollmacht für die Ausstellung eines Erlaubnisscheins:

 


Hier finden Sie die Aalfangmeldung für Inhaber der Kleinen Karte.

Die Fangmeldung muss zum Ende der Fangsaison, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember 2023 postalisch an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven, Fischkai 35, 27572 Bremerhaven oder auch per E-Mail an poststelle@sfa.niedersachsen.de gesendet werden (dies gilt auch, wenn keine Aale gefangen wurden).

Die Ausgabe einer neuen Weserkarte für das Kalenderjahr 2024 ist ausgeschlossen, wenn die Fangmeldung nicht fristgerecht abgegeben wird.

 

Hier finden Sie die Anlagen I und II sowie die Aalfangmeldung für Inhaber der Mittlere und Großen Karten.

Die Fangmeldung muss zum Ende der Fangsaison, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember 2023 postalisch an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven, Fischkai 35, 27572 Bremerhaven oder auch per E-Mail an poststelle@sfa.niedersachsen.de gesendet werden (dies gilt auch, wenn keine Aale gefangen wurden).

Die Ausgabe einer neuen Weserkarte für das Kalenderjahr 2024 ist ausgeschlossen, wenn die Fangmeldung nicht fristgerecht abgegeben wird.

 

 

 

Bedingungen, Information, Vollmacht, Fangmeldung



Bedingungen und Informationen für die Fischereikarten (Weser und Hunte):

 

 



Vollmacht für die Ausstellung eines Erlaubnisscheins:

 



Hier finden Sie die Aalfangmeldung für Inhaber der Kleinen Karte.

Die Fangmeldung muss zum Ende der Fangsaison, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember 2022 postalisch an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven, Fischkai 35, 27572 Bremerhaven oder auch per E-Mail an poststelle@sfa.niedersachsen.de gesendet werden (dies gilt auch, wenn keine Aale gefangen wurden).

Die Ausgabe einer neuen Weserkarte für das Kalenderjahr 2022 ist ausgeschlossen, wenn die Fangmeldung nicht fristgerecht abgegeben wird.

 



Hier finden Sie die Anlagen I und II sowie die Aalfangmeldung für Inhaber von Mittleren und Großen Karten.

Die Fangmeldung muss zum Ende der Fangsaison, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember 2022 postalisch an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven, Fischkai 35, 27572 Bremerhaven oder auch per E-Mail an poststelle@sfa.niedersachsen.de gesendet werden (dies gilt auch, wenn keine Aale gefangen wurden).

Die Ausgabe einer neuen Weserkarte für das Kalenderjahr 2022 ist ausgeschlossen, wenn die Fangmeldung nicht fristgerecht abgegeben wird.

 

 

 

Ansprechpartnerin

Nicola Freier
Telefon: 0471/97254-11
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven

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