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Die Aalregistrierung

Für die erwerbsmäßige Aalfischerei und -vermarktung gibt es eine neue und eine geänderte EU-Vorschrift, die neben den bereits bestehenden Vorschriften der Niedersächsischen Küsten- und Binnenfischereiordnung sowie der bremischen Binnenfischereiverordnung zu beachten ist.


Für die Küstengewässer ist das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven zuständig. Die Zuständigkeit für die Binnengewässer liegt beim LAVES - Dezernat Binnenfischerei.


Eine Zusammenfassung der zu beachtenden Regularien entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern. Bitte achten Sie beim Einreichen Ihrer Unterlagen darauf, dass Sie die landesspezifischen Vordrucke nutzen.

 

Unterlagen für die Aalregisterierung nach bremischen Recht

Die benötigten Unterlagen für die Aalregisterierung nach bremischen Recht finden Sie hier:

 

Die benötigten Unterlagen für die Aalregistrierung nach niedersächsischem Recht finden Sie hier:

Unterlagen zum Einreichen beim LAVES

Die benötigten Unterlagen verwenden Sie bitte für die Aalregistrierung nach bremischen und niedersächsischem Recht. Um einen Überblick über das korrekte Ausfüllen dieser Unterlagen zu erhalten, stellen wir Ihnen entsprechende Muster zum korrekten Ausfüllen der Unterlagen zur Verfügung. Die Unterlagen zum Einreichen beim LAVES sowie die Muster finden Sie hier:

 

Ansprechpartner:

Hannes Siebrecht

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven
Telefon: 0471/97254 - 15
Mail: hannes.siebrecht@sfa.niedersachsen.de

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