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Ausgabe der Weserkarten

Bildrechte: SFA
Die verschiedenen Fischereikarten

Der Erlaubnisschein kann per Überweisung oder zu u.g. Zeiten erworben werden. Bei Überweisung erfolgen Ausstellung und Versand des Erlaubnisscheins nach Gutschrift auf dem Konto des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven!

Voraussetzung für den Erwerb des Erlaubnisscheins ist ein Beleg über die bestandene Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband, die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die abgelegte Prüfung als Berufsfischer (vgl. § 59 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Fischereigesetz).

Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses muss vorgelegt werden.

Die Gebühren wurden mit Wirkung zum 01.01.2021 angepasst.







Öffnungszeiten ab Januar 2024:


Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 -12:00 Uhr





Ansprechpartnerin

Ulrike Augurzky
Telefon: 0471/97254-23
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Fischkai 35
27572 Bremerhaven

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