Ausgabe der Weserkarten

!!!Weserkarte 2026!!!


Ab Mittwoch, dem 29.04.2026, beginnt die Ausgabe der Fischereierlaubniskarten für die Weser.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die "Weserkarte" online zu bestellen.


Beachten Sie, dass die Freizeitfischerei auf Aal gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2026/249 i.V.m. § 5 NKüFischO in der Zeit vom 01. Januar 2026 bis zum 31. März 2027 in der gesamten Unterweser bis zur Landesgrenze zu Bremen verboten ist.


Der Erlaubnisschein kann online per Überweisung oder vor Ort zu den allgemeinen Öffnungszeiten erworben werden. Bei Überweisung erfolgen Ausstellung und Versand des Erlaubnisscheins nach Gutschrift auf dem Konto des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven!


Wenn Sie im Kalenderjahr 2025 keine Fischereikarte gekauft haben oder umgezogen sind:

Schreiben Sie eine E-Mail an Poststelle@sfa.niedersachsen.de mit Namen und Anschrift sowie der Angabe, welche Fischereikarte Sie wünschen.

Zusätzlich ist ein Personalausweises mit Vorder- und Rückseite oder der Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung als Kopie oder Scan sowie ein Nachweis über die Sportfischerprüfung oder ein Fischereischein vorzulegen!


Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung erst nach vollständiger Zahlung der Kosten bearbeitet wird!

Wenn Sie im Kalenderjahr 2025 unter derselben Adresse bereits eine Fischereikarte gekauft hatten, geben Sie bitte bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck mit an:

a) die lfd. Nummer (Besitzer Kleine Fischereikarte)

b) die NF-Nummer (Besitzer Mittlere bzw. Große Fischereikarte)

Zusätzlich ist ein Personalausweises mit der Vorder- und Rückseite oder der Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung als Kopie oder Scan vorzulegen!

Das Team des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven



Öffnungszeiten ab Januar 2026:

Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 -12:00 Uhr

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