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Förderung in der Seefischerei

Unter der Rubrik "Förderungen in der Seefischerei" finden Sie alle nützlichen und rechtlichen Informationen über die Fördermöglichkeiten in der Seefischerei sowie die benötigten Anträge und Vordrucke.

Die Zuständigkeit für die Förderung der Seefischerei aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfons (EMFAF) obliegt der Landwirtschaftskammer Niedersachsens (§1 Nr. 30 Landwirtschaftskammer-Aufgabenübertragungsverordnung).

Ab dem 01.01.2026 übernimmt die Landwirtschaftskammer auch die Gewährung von Zuschüssen an Betriebe, die einen Ausbildungsplatz zur/zum Fischwirt/-in schaffen.

Anträge auf Förderung sind daher an die Landwirtschaftskammer zu richten.

Die Anschrift finden Sie unter EMFAF.


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